Kirchlicher Jugendplan

Gefördert über den Kirchlichen Jugendplan werden:

Religiöse Maßnahmen

Zuschussfähig sind Veranstaltungen, die der religiösen Bildung in der kirchlichen Jugendarbeit und in der außerschulischen Katechese dienen, soweit diese nicht durch staatliche oder kommunale Mittel bezuschusst werden. U.a. 

  • Wallfahrten (nicht nur auf einen Veranstaltungsort innerhalb Deutschlands begrenzt)
  • Stunden religiöser Bildung (auch bei flexibel auf verschiedene Kalendertage verteilt)
  • Tagesveranstaltungen 

Antragsverfahren mit flexibler Zuschussquote: Bis zum 20. Januar des jeweiligen Jahres können Anträge online (Link siehe unten) gestellt werden. Das eingeplante Geld wird dann entsprechend der eingegangenen Anträge verteilt und es wird mitgeteilt, wie viel Geld es pro TeilnehmerIn und Tag gibt. Nachträge und nicht beantragte Maßnahmen können leider nicht berücksichtigt werden.

Weitere Infos, Richtlinien und Formulare gibt es:
BDKJ Rottenburg-Stuttgart 
Postfach 1249
73242 Wernau
Sabine Scheller, Sachbearbeiterin Zuschüsse, Fon 07153 3001 -138

oder/und im Jugendreferat Rottenburg
oder als Download unter www.bdkj.info/service/zuschuesse