Landesjugendplan

Zuschüsse über den LJP werden für alle seine Mitgliedsverbände, alle Pfarreien und Kirchengemeinden und alle anerkannten Träger der kirchlichen Jugendarbeit in der Diözese zentral über den BDKJ Rottenburg-Stuttgart beantragt und abgerechnet. Gefördert werden:  

Lehrgänge

Gefördert werden Lehrgänge, die der Aus- und Fortbildung von JugendgruppenleiterInnen und sonstigen Leitungskräften von Trägern der außerschulischen Jugendbildung dienen.

Seminare

Freien Trägern der außerschulischen Jugendbildung können für die Durchführung von Seminaren, die der allgemeinen Bildungsarbeit dienen, Zuschüsse gewährt werden.

Kinder- und Jugendfreizeiten

Pädagogische Betreuer
Für den Einsatz ehrenamtlicher pädagogischer BetreuerInnen bei Jugenderholungsmaßnahmen kann ein Zuschuss gewährt werden. 

Finanziell schwächer Gestellte
Kindern und Jugendliche aus finanziell schwächer gestellten Familien können Zuschüsse bekommen für einen Erholungsaufenthalt in Heimen und Zeltlagern oder um ihnen die Teilnahme an Jugendgruppenfahrten zu ermöglichen. 

Praktische Maßnahmen
Praktische Maßnahmen sind besondere Gruppenaktivitäten, die sich deutlich von der laufenden Gruppenarbeit unterscheiden. Förderfähig sind praktische Maßnahmen zur politischen, sozialen (z.B. Projekte in sozialen Brennpunkten, mit jugendlichen Arbeitslosen), sportlichen, musisch-kulturellen, ökologischen oder technologischen Jugendbildung.

Fahrten zur politischen Bildung
Gefördert werden Fahrten an Ziele, die für die politische Jugendbildung besonders bedeutsam sind.

Frist: Die Anträge müssen bis 10.Januar des jeweiligen Jahres, für das gesamte Jahr über die Onlineplattform oase.bw eingetragen sein.

Die Abrechnung erfolgt spät. 6 Wochen nach Beendigung der Maßnahme (auch über oase.bw). 

Weitere Infos, Richtlinien gibt es:
BDKJ Rottenburg-Stuttgart 
Postfach 1249
73242 Wernau
Sabine Scheller, Sachbearbeiterin Zuschüsse, Fon 07153 3001 -138

oder/und im Jugendreferat Rottenburg
oder als Download unter www.jugendarbeitsnetz.de unter "Geld"