Landkreis Tübingen - Kreisjugendring

Zuschussberechtigt sind zunächst alle im KJR zusammengeschlossenen Verbände bzw. verbandlichen Gruppierungen und die Gruppen/Gruppierungen die den Stadtjugendringen angehören. Nichtverbandliche Gruppen/Gruppierungen aus den Kirchengemeinden können nach der derzeitigen Praxis bezuschusst werden, weil sie als katholische Jugendgruppen im Dekanat Rottenburg über das Katholische Jugendreferat und den BDKJ im Kreisjugendring mitvertreten werden. Gefördert werden:

  • Jugendbildung
  • Jugenderholung
  • Jugendleiterbildung
  • Kinder- und Jugenderlebnistage

Frist: Die Antragsfrist läuft am 30. September des jeweiligen Jahres ab. Zuschüsse für Bildungsmaßnahmen, die nach dem 30. September enden oder in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. Dezember durchgeführt werden, können für das folgende Jahr beantragt werden.

Weitere Infos, die Antragsformulare und die Vergaberichtlinien gibt es beim:

Kreisjugendring Tübingen e. V.
Geschäftsstelle - Frau Sabine Ott
Lusstrasse 32
72074 Tübingen-Pfrondorf 
Tel. 07071-889 560
Fax 07071-889 562
email: geschaeftsstelledontospamme@gowaway.kreisjugendring-tuebingen.de 

und zum Download unter www.kjr-tue.de unter "Zuschüsse"

und/oder im Jugendreferat